ANWALTSKANZLEI URS HUBER

TARIFE

Bei der Tätigkeit unserer Mitarbeiter stehen Qualität, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. Deshalb sind wir um Kostentransparenz bemüht und bestrebt, individuelle Honorarvereinbarungen zu treffen.

Für Honorierungsfragen sind die nachstehenden Empfehlungen massgebend:

  • Verordnung des Obergerichts über die Anwaltsgebühren (AnwGebV) vom 8. September 2010
  • Gebührentarif für Rechtsanwälte vom 27. Januar 1975 des Regierungsrates des Kantons Schwyz